Bitte benutzen Sie diese Referenz, um auf diese Ressource zu verweisen: doi:10.22028/D291-25651
Titel: Die innerstaatliche Wirksamkeit völkerrechtlicher Verträge nach deutschem und thailändischem Recht
Alternativtitel: The internal validity of treaties under German and Thai law
VerfasserIn: Chetsumon, Chatchai
Sprache: Deutsch
Erscheinungsjahr: 2004
Kontrollierte Schlagwörter: Innerstaatliches Recht
Völkerrechtlicher Vertrag
Freie Schlagwörter: Innerstaatliche Wirksamkeit
Völkerrechtliche Verträge
internal validity
treaty
DDC-Sachgruppe: 340 Recht
Dokumenttyp: Dissertation
Abstract: Die Wirksamkeit völkerrechtlicher Verträge liegt sowohl auf völkerrechtlicher als auch auf innerstaatlicher Ebene. Wie sie auf innerstaatlicher Ebene wirksam sein können, handelt es sich um das innerstaatliche Recht in drei Bereichen: Vertragsabschluss, Umsetzung völkerrechtlicher Verträge ins innerstaatliche Recht und die Anwendung völkerrechtlicher Verträge im innerstaatlichen Recht. Völkerrechtliche Verträge müssen zunächst nach innerstaatlichem Recht rechtsmäßig abgeschlossen werden. Danach müssen sie ins innerstaatliche Recht umgesetzt werden, damit sie im innerstaatlichen Recht angewendet werden können. Da Völkerrecht keine Regelung oder Voraussetzung der Umsetzung völkerrechtlicher Verträge ins innerstaatliche Recht bestimmt, können Staaten die Umsetzung selbst festlegen. Zwar völkerrechtliche Verträge rechtsmäßig abgeschlossen werden und ins innerstaatliche Recht umgesetzt werden, aber es kann nicht garantieren, dass sie im innerstaatlichen Recht wirksam sein kann. Sie oder ihre erfüllende Gesetze müssen von den Rechtsanwendungsorganen, Verwaltungsbehörder oder Gericht innerstaatlich beachtet und effektiv angewendet werden. Die innerstaatliche Wirksamkeit völkerrechtlicher Verträge nach deutschem und thailändischem Recht wird in drei Bereichen untersucht: Wie völkerrechtliche Verträge im deutschen und thailändischen Recht rechtsmäßig abgeschlossen werden, wie sie ins deutsche und thailändische Recht umgesetzt werden können und wie sie im deutschen und thailändischen Recht ausgeführt und angewendet werden können.
The validity of Treaties depends on international and internal law. The internal validity of treaties shall be concerned in three spheres: the conclusion of Treaties, the conversion of treaties into internal law and the application of treaties in internal law. Treaties must be first concluded completely under the internal law. Af-ter the complete conclusion the treaties must be converted in order to be applied in internal law. Since international law does not direct any rules or conditions to convert the treaties into the internal law. The conversion of treaties into the internal law can be specified by the states. Although treaties were concluded completely under the internal law and were converted into the internal law, it does not guarantee that the treaties shall be valid in the internal law. The treaties must be attended by the states authorities, administrative Organs and Judge, to apply and enforce effectively in the internal law. The internal validity of treaties under German and Thai law shall be examined in this three spheres: the conclusion of treaties under German and Thai law, the conversion of treaties into German and Thai law and the application and enforcement in German and Thai law.
Link zu diesem Datensatz: urn:nbn:de:bsz:291-scidok-2959
hdl:20.500.11880/25707
http://dx.doi.org/10.22028/D291-25651
Erstgutachter: Martinek, Michael
Tag der mündlichen Prüfung: 5-Nov-2003
Datum des Eintrags: 29-Mär-2004
Fakultät: R - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Ehemalige Fachrichtung: bis SS 2016: Fachrichtung 1.1 - Rechtswissenschaft
Sammlung:SciDok - Der Wissenschaftsserver der Universität des Saarlandes

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